Persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III (lebensrettend)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist Ausrüstung, die von Arbeitnehmern getragen wird, um sich vor den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken zu schützen (Artikel 74, Gesetzesdekret 81/08). Das Gesetz schreibt die Verwendung spezifischer PSA vor, die sich nach dem Risikograd der jeweiligen Tätigkeit richtet. Die Einhaltung der europäischen Verordnung hat die administrativen und strafrechtlichen Sanktionen bei Nichtbeachtung der PSA-Vorschriften verschärft und den Kreis der Verantwortlichen erweitert.