Es handelt sich um ein lineares Verankerungssystem, d. h. eine (flexible oder starre) Leine zwischen End- und/oder Zwischenankern, an der der Bediener befestigt ist. Der Bediener muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III tragen, um sich vor Stürzen zu schützen. Diese PSA ist entweder über ein Verbindungsstück oder einen beweglichen Anschlagpunkt an der Leine befestigt.
Die Haltbarkeit eines Produkts wird vom Hersteller definiert, hängt aber von vielen Faktoren ab, unter anderem von der Qualität der verwendeten Materialien, deren Verwendung, Witterungseinflüssen, den Umgebungsbedingungen des Installationsortes der Rettungsleine usw.
Ja, eine Rettungsleine muss gemäß den folgenden technischen Referenznormen zertifiziert sein: UNI EN 795:2012 (für abnehmbare Geräte Typ A und C), CEN/TS 16415:2013 (für abnehmbare Geräte Typ A und C) und UNI 11578:2015 (für permanente Geräte Typ A und C).
Ob eine Rettungsleine einem oder mehreren der oben genannten Standards entspricht, hängt von ihrem Verwendungszweck ab; daher muss sie nicht unbedingt allen drei Standards gleichzeitig entsprechen.
Es obliegt dem Hersteller, eine Erklärung auszustellen, die die Konformität des Produkts mit dem Referenzstandard bescheinigt.
Nein. Alle Auffangsysteme, deren Verankerungen den Normen UNI 11578:2015 (für permanente Auffangvorrichtungen des Typs A und C), UNI EN 795:2012 (für abnehmbare Auffangvorrichtungen des Typs A und C) und CEN/TS 16415:2013 (für abnehmbare Auffangvorrichtungen des Typs A und C) entsprechen, sind für die Verwendung mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Abstürze aus der Höhe geeignet.
Die einzigen zertifizierten Verbindungen zwischen Rettungsleinen oder Gurtbändern des Typs B und PSA (Persönliche Schutzausrüstung) sind Verbinder, die der Norm UNI EN 362 entsprechen.
Die Wahl hängt von den Eigenschaften der Tragkonstruktion ab. Starre Pfosten erzeugen im Falle eines Sturzes erhebliche Kräfte, die auf die Verankerungen und die Tragkonstruktion übertragen werden; nachgiebige Pfosten hingegen absorbieren mehr Lasten und leiten weniger auf die Verankerungen und die Tragkonstruktion weiter. Daher sind elastoplastische Pfosten vorzuziehen, wenn die Tragkonstruktion nicht für hohe Belastungen ausgelegt ist.
Die Norm UNI EN 795:2012 schreibt kein bestimmtes Material vor, empfiehlt aber, dass das Kabel keine Korrosion aufweist und dass im Falle von verzinkten Drahtseilen die Verzinkung der Norm ISO 2232 entspricht.
Die Anzahl hängt von der Norm ab, nach der die Rettungsleine zertifiziert ist, und muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung angegeben werden.
Es gibt zahlreiche Befestigungsmethoden, die jeweils eng mit der Art des Bauwerks zusammenhängen, an dem das Verankerungssystem montiert wird. Die Befestigung kann mittels Platte und Gegenplatte, Schrauben und Muttern oder mit Stangen und Zweikomponentenklebern, Holzschrauben, mechanischen Dübeln, Nieten, Klemmen usw. erfolgen. Es obliegt jedoch weiterhin dem verantwortlichen Ingenieur, die Art des Dübels und das Bauwerk zu prüfen und dessen Eigenschaften und Abmessungen anzugeben.
Ankerpunkte erlauben Bewegungen nur in einem kreisförmigen Bereich mit einem Radius, der der Länge des Verbindungsmittels entspricht, während Rettungsleinen eine lineare Bewegung entlang ihrer gesamten Länge ermöglichen.
Die Wahl des geeigneten Absturzsicherungssystems obliegt dem Arbeitgeber. Er wählt das System aus, das sich am besten für die zu erfüllende Schutzfunktion eignet (beispielsweise wäre die Installation eines Geländers zum Schutz vor einem Durchbruch durch den Boden sinnlos). Gemäß Gesetzesdekret 81/2008 sind jedoch kollektive Schutzsysteme bei Absturzgefahr von Kanten vorzuziehen.
Die Verbindung eines Seilzugangstechnikers mit einer Rettungsleine kann als sicher angesehen werden, wenn der Hersteller dies vorgesehen und in der vom Hersteller herausgegebenen Bedienungsanleitung angegeben hat und wenn die Betriebsbedingungen dies zulassen.
Eine Dachsanierung ist ein außergewöhnliches Instandhaltungsprojekt und fällt daher nicht unter die Arbeiten, die mit einer Seilwinde durchgeführt werden können. Sie eignet sich jedoch für übliche Wartungsarbeiten wie Reparaturen an Radio- und Fernsehantennen, Wartung von Faraday-Käfigen, Instandhaltung von Dachsystemen, Erneuerung/Austausch von Abdichtungsbahnen und -bahnen, Dachrinnenreinigung, Reparaturen an Satellitenschüsseln, Installation oder Wartung von Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen usw.
Ja, vorbehaltlich einer Risikobewertung durch einen qualifizierten Techniker und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften zur Absturzsicherung.
UNI 11560:2022 legt fest, dass die dem Kunden zur Verfügung zu stellende Dokumentation Folgendes enthalten muss:
Gemäß Anhang A2 der UNI EN 795:2012 – Leitfaden für die nach der Installation bereitzustellende Dokumentation – muss die dem Kunden zur Verfügung zu stellende Dokumentation Folgendes umfassen:
Dieser Plan sollte am Eingang des Gebäudes so ausgehängt werden, dass er für alle sichtbar und zugänglich ist.
Um die Frage zu beantworten, muss man zwischen tragenden und nicht tragenden Konstruktionen unterscheiden.
Ist das Dach begehbar, fällt es unter die Bestimmungen für Absturzsicherungssysteme und es muss daher eine Risikobewertung durchgeführt werden, um das am besten geeignete Schutzsystem auszuwählen.
Ist das Dach jedoch nicht zugänglich oder tragfähig, ist die Installation von permanenten Vorrichtungen nicht möglich, da Zugang und Durchfahrt nicht vorgesehen sind.