Die Wahl der PSA obliegt nicht dem Arbeiter; sie muss vom Konstrukteur während der Risikobewertungsphase auf der Grundlage der Art der Arbeit (Positionierung, Rückhaltung, Absturzsicherung, Seilzugang oder Rettung), der Länge des Arbeitsbereichs und der damit verbundenen Risiken geplant werden.