UNI 11158:2015, Punkt 3.25, und UNI 11560:2022, Punkt 3.12, definieren persönliche Schutzausrüstung (PSA) als Produkte, die dazu bestimmt sind, die Person, die sie trägt oder mit sich führt, vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu schützen. Insbesondere muss PSA gegen Abstürze aus der Höhe die Person so an einem Anschlagpunkt sichern, dass ein Sturz aus der Höhe vollständig verhindert oder aufgefangen wird.