Das Betreten des geschlossenen Raums sollte nach Möglichkeit immer vermieden werden. Ist dies unvermeidbar, muss sichergestellt werden, dass geeignete Betriebsverfahren zur Gewährleistung der Sicherheit im Raum vorhanden sind (z. B. Verwendung von Atemschutzgeräten, Beleuchtungssystemen und Spezialvorrichtungen, Gehör-, Augen- oder anderem Schutz, geeigneten Alarmierungs- und Kommunikationssystemen sowie alle weiteren erforderlichen Maßnahmen).
Die Ermittlung der geeignetsten Vorsichtsmaßnahmen zur Verringerung des Unfallrisikos erfordert eine Risikobewertung. Diese Maßnahmen hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die damit verbundenen Risiken, die Art und Beschaffenheit des beengten Raums sowie die Art der auszuführenden Arbeiten.
Ebenso muss die Risikobewertung zur Auswahl geeigneter Erste-Hilfe- und Reanimationsausrüstung herangezogen werden, die von der Art des möglichen Notfalls abhängt. An Arbeitsplätzen, an denen Ersthelfer diese Ausrüstung verwenden sollen, ist es unerlässlich, dass sie in deren korrekter Anwendung geschult und informiert sind.