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Gemäß UNI EN 795:2012 muss der Hersteller von Rettungsleinen beim Verkauf des Materials eine Konformitätsbescheinigung vorlegen.
Nicht permanente Verankerungsvorrichtungen, die von einer einzelnen Person verwendet werden können, müssen vom Hersteller gemäß UNI EN 795:2012 zertifiziert sein. Bitte beachten Sie, dass die Zertifizierung nach dieser Norm die Demontage des Produkts nach Gebrauch erfordert, da es sich um eines der in der PSA-Richtlinie 89/686/EWG genannten Produkte handelt.
Permanente Verankerungseinrichtungen, die von einer oder mehreren Personen verwendet werden können, müssen vom Hersteller gemäß UNI 11578:2015 und UNI CEN/TS 16415:2013 zertifiziert sein.
Die Konformitätserklärung wird vom Hersteller ausgestellt und ist das einzig wirklich unverzichtbare Dokument, da sie vom Techniker oder Installateur nicht reproduziert werden kann. Ohne dieses Dokument ist die Nutzung des Systems nicht möglich.

Die Norm UNI EN 795:2012 verpflichtet den Hersteller außerdem, die technische Bedienungsanleitung des Produkts mit Anweisungen zur Installation, ordnungsgemäßen Wartung und Verwendung von Absturzsicherungssystemen „in der/den Originalsprache(n) des Bestimmungslandes“ bereitzustellen. Die Bedienungsanleitung muss zudem der Norm EN 365:1993 entsprechen.

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