Kollektive Schutzeinrichtungen gegen Absturz (KSA) sind Systeme, die darauf ausgelegt sind, das Risiko eines Absturzes zu beseitigen und gleichzeitig alle in einem potenziell gefährlichen Bereich tätigen Personen zu schützen, ohne dass individuelle Handlungen oder Eingriffe erforderlich sind. Diese Systeme wirken passiv, indem sie den Absturz von Personen oder Materialien aus großer Höhe verhindern.
Die Verwendung geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) — wie Schutzhelme oder andere technische Ausrüstungen — bleibt dennoch obligatorisch, abhängig von den spezifischen Arbeitsbedingungen und den verbleibenden Risiken.
Gemäß dem Grundsatz der allgemeinen Schutzmaßnahmen in Artikel 15 des Gesetzesdekrets 81/2008 müssen kollektive Schutzmaßnahmen vorrangig vor individuellen Schutzmaßnahmen angewendet werden. Wenn die Anwendung kollektiver Systeme nicht praktikabel oder ausreichend ist, ist der Einsatz individueller Schutzsysteme wie Sicherungslinien, Anschlagpunkte und spezieller PSA gegen Absturz zulässig.
Die Auswahl und Installation von Absturzsicherungssystemen muss von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden, die die baulichen Gegebenheiten, die Umgebungsbedingungen und die Art der Arbeiten bewerten.
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