Gemäß UNI 11158:2015, Punkt 3.56, ist der Freiraum der freie Raum, der vom Punkt des Sturzes des Arbeiters ausgeht und der erforderlich ist, um sowohl den freien Fall als auch etwaige Dehnungen/Verformungen des Verankerungssystems und des Auffangsystems auszugleichen, ohne dass der Arbeiter während des Sturzes auf Hindernisse trifft, und der etwaige Sicherheitszuschläge einschließt.