Die Revision von 2012 wurde von der Europäischen Kommission gemäß EWG-Verordnung 89/686 nicht als harmonisiert für die Verwendung mit PSA der Kategorie III gegen Absturzgefahren anerkannt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Verordnung 795/2012 die Demontage vorschreibt, sodass die Schutzausrüstung theoretisch nach Gebrauch demontiert werden sollte. Aufgrund der tatsächlichen Unterschiede kann jedoch niemand garantieren, dass sie auf einem anderen Dach montiert werden kann. Schließlich ist sie nur für eine einzelne Person bestimmt. Dies verstößt eindeutig gegen die Sicherheitsstandards des Gesetzesdekrets 81/2008 und dessen nachfolgenden Änderungen.