Ist es notwendig, an Schutzhütten, Vordächern, Kiosken oder Bauwerken mit einer Höhe von etwas über 2 Metern eine Rettungsleine anzubringen?

Um die Frage zu beantworten, muss man zwischen tragenden und nicht tragenden Konstruktionen unterscheiden.

Ist das Dach begehbar, fällt es unter die Bestimmungen für Absturzsicherungssysteme und es muss daher eine Risikobewertung durchgeführt werden, um das am besten geeignete Schutzsystem auszuwählen.

Ist das Dach jedoch nicht zugänglich oder tragfähig, ist die Installation von permanenten Vorrichtungen nicht möglich, da Zugang und Durchfahrt nicht vorgesehen sind.

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