Ja: Die Rettungsleine darf nur in Verbindung mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III verwendet werden, die zum Schutz vor Abstürzen aus der Höhe entwickelt wurde. Gemäß Gesetzesdekret 81/08 und nachfolgenden Änderungen, Artikel 77 Absatz 5 Buchstabe a), ist für die Verwendung dieser PSA eine obligatorische Schulung und der Abschluss von Informations- und Ausbildungskursen erforderlich.