Ja. Tatsächlich schreibt die Norm UNI 11560:2022 vor, dass der Zeitraum zwischen zwei periodischen Inspektionen (ob visuell oder instrumentell) bei Prüfungen des Verankerungssystems nicht mehr als 2 Jahre und bei Prüfungen der Tragkonstruktion und der Verankerungen nicht mehr als 4 Jahre betragen darf.