Wer trägt die Verantwortung, wenn ein oder mehrere Teile eines Verankerungssystems versagen und ein Bediener stürzt? Was ist bei unsachgemäßer Verwendung des Systems zu tun?

Gemäß Artikel 59 des Gesetzesdekrets Nr. 81/2008 liegt die Haftung beim Arbeitnehmer, wenn er seinen Sicherheitsverpflichtungen nicht nachkommt, die Bestimmungen zum persönlichen Schutz nicht beachtet, die Arbeitsmittel nicht ordnungsgemäß benutzt oder nicht an Schulungsprogrammen teilnimmt.

Falls die Fehlfunktion eines oder mehrerer Teile eines Verankerungssystems auf Herstellungs- oder Installationsfehler zurückzuführen ist, liegt die Verantwortung beim Hersteller bzw. beim Installateur.

Newsletter
Melden Sie sich an und bleiben Sie über Kurse und neue Produkte für Ihre Sicherheit auf dem Laufenden.
* Pflichtfelder
*
*
Telefonnummer +39 059 81 81 79
E-Mail-Adresse [email protected]
Firmensitz und Betriebsstätte Via dei Mestieri 12 - 41030 Bastiglia (MO) Italy
SOCIAL
Scroll